Logo Familienanwälte

Eine herausfordernde Aufgabe: Ilona Cosack als Referentin der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht (das wäre noch nicht außergewöhnlich).

Außergewöhnlich ist, dass diese Power-Veranstaltung in Griechenland stattfindet, und das bereits zum 28. Mal.

Nach den zwei ersten Tagen Fachprogramm mit bewährten Referentinnen und Referenten gibt es drei Tage (18 Stunden) Programm, um Familienanwälte „Fit für die Zukunft“ zu machen. Wir befassen uns in Workshops mit den Chancen, Strategien und der praktischen Umsetzung im familienrechtlichen Büro-Alltag.

Diese Studienreise wird geleitet von Rechtsanwältin und Notarin Katrin Bender und Rechtsanwalt Argiris Balomatis.

Wir haben für Sie u.a. folgende Themengebiete vorbereitet (und freuen uns auch über weitere Vorschläge, die wir gerne passgenau aufgreifen):

  • Wettbewerbsfähig werden und bleiben – welche Rolle spielt Künstliche Intelligenz dabei?
  • Sollte / Muss ich den Beruf / die Fachrichtung wechseln?
  • Welche Ziele sind die richtigen für meine Kanzlei?
  • Wie finde und binde ich geeignetes Personal oder strukturiere ich meine Kanzlei um?
  • Analog und/oder digital: Lohnt sich das für mich? Wann ist die richtige Zeit für den Umstieg?
  • Nachfolgeplanung
  • Reden Sie über Geld? Wie man mit Vergütungsvereinbarungen den angemessenen Umsatz erzielen kann
  • Bunte Marketingwelt: Klassisches Marketing vs. Social Media Marketing
  • Digitalisierung leicht gemacht: Was muss, was kann, was bringt Sie weiter?
  • Elektronischer Rechtsverkehr: Vermeiden Sie Fettnäpfchen und verhindern Sie Organisationsverschulden
  • beA-Führerschein leicht gemacht
  • To-Do-Liste zur Umsetzung Ihrer Ziele für Ihre Kanzlei

Traditionell findet diese Fortbildung an Pfingsten statt. Neben den „Stammgästen“ freut sich die AG Familienrecht im DAV auch über Kolleginnen und Kollegen, die das erste Mal dabei sind. Es erwartet Sie ein intensiver Austausch, auch mit den griechischen KollegInnen des Anwaltsvereins Thessaloniki. Rechtsanwalt Arigris Balomatis berichtet über Amüsantes und Überraschendes zur griechischen Sprachkultur.

Nehmen Sie neben schönen Erinnerungen konkrete Handlungsempfehlungen für Ihre Kanzlei mit!

welcome to greece – Καλώς ήρθατε στην Ελλάδα

Bereits zum 3. Mal seit 2018 ist jetzt Ende November 2024 eine Neuauflage der E-Broschüre „Die Wahl der passenden Kanzleisoftware“ im FFi-Verlag erschienen.

Bei der Anschaffung oder dem Wechsel einer Anwaltssoftware müssen Kanzleien einige strategische Überlegungen anstellen: Server in der Kanzlei oder Cloud? Hybrid oder nur noch mit der elektronischen Akte arbeiten? Auf dem Markt für Kanzleisoftware zeichnet sich zudem eine neue Dynamik ab: Neben den klassischen Kanzleisoftware-Anbietern sind in den letzten Jahren auch Legal Tech-Softwareanbieter auf den Markt gekommen, die sich auf einzelne Bereiche wie die Abwicklung von Massenverfahren oder CRM-Systeme spezialisiert haben – und damit das Angebot vergrößern.

In der dritten Neuauflage der Fachinfo-Broschüre „Die Wahl der passenden Kanzleisoftware“ beantwortet Ilona Cosack deshalb die wichtigsten Fragen, die Kanzleien sich stellen sollten, bevor sie sich für (oder gegen) eine Kanzleisoftware entscheiden. Abgerundet wird die Broschüre durch eine umfangreiche Marktübersicht mit 25 Anbietern mit Infos zu den wichtigsten Funktionen.

Die Inhalte der Fachinfo-Broschüre:

  • Brauche ich eine Anwaltssoftware / Legal Tech-Software?
  • Auswahl einer Anwaltssoftware / Legal Tech-Software
  • Workflow mit Anwaltssoftware
  • 15 Tipps zur Auswahl, zum Einsatz und optimalen Nutzen von Anwaltssoftware
  • Marktübersicht

Hier geht es zum kostenlosen Download: https://www.anwaltskanzleisoftware.de/die-wahl-der-passenden-kanzleisoftware-3-neuauflage/

 

33. EDV-Gerichtstag in Saarbrücken

Unter dem Motto „Recht im Umbruch – KI als Gamechanger?“ findet von 11. bis 13. September 2024 der 33. EDVGT statt.

Ilona Cosack ist vor Ort und freut sich auf persönliche Begegnungen.

Für alle diejenigen, die nicht dabei sein können, werden wir an dieser Stelle berichten.

Hier finden Sie das Programm: https://www.abc-anwalt.de/event/33-edv-gerichtstag/

 

 

Im Berliner Anwaltsblatt, Ausgabe Januar / Februar 2014 ist mein Artikel beA: Ausblick und Rechtsprechung veröffentlicht.

Keine Wiedereinsetzung bei Organisationsverschulden.

Seit zwei Jahren ist die aktive Nutzung des beA Pflicht bei der Korrespondenz mit der Justiz. Die Rechtsprechung hat die Rahmenbedingungen immer klarer definiert: Anwält:innen sind verpflichtet, ihr beA zu kennen und zu können; Schulungen sind unerlässlich. Was erwartet uns im Elektronischen Rechtsverkehr der Zukunft?

Er ist hier frei verfügbar. Lesen Sie über:

1. WEITERGABE DER beA-KARTE UND PIN: UNWIRKSAME EINREICHUNG

2. ABGABE VON EEB DURCH MITARBEITENDE: GROBES ANWALTSVERSCHULDEN

3. ORGANISATORISCHE ANFORDERUNGEN AN DIE KONTROLLE EINER EINGANGSBESTÄTIGUNG NACH § 130A ABS. 5 SATZ 2 ZPO

4. AUSBLICK: WAS ERWARTET UNS IM ELEKTRONISCHEN RECHTSVERKEHR? EBO – MJP

5. AUSBLICK: DIE JUSTIZ WIRD DIGITAL(ER)

6. ZWANGSVOLLSTRECKUNG BALD REIN ELEKTRONISCH MÖGLICH?

7. beA-UPDATES AM LAUFENDEN BAND

 

FAZIT: Der ERV ist gekommen, um zu bleiben.

 

Die Justiz träumt von einer „Justiz-Cloud“, in der alle Dokumente als XJustiz-Datensatz zur Verfügung stehen und das „Basisdokument“ (derzeit in Erprobung an den Landgerichten Hannover, Osnabrück, Landshut und Regensburg) als Entscheidungsgrundlage für das Gericht dienen soll. In der Praxis werden alle Anwender:innen auf Kanzlei- und Justizseite lernen müssen, mit der heutigen und zukünftigen Technik umzugehen.

Ist unsere Kanzlei für die Zukunft gut aufgestellt?

Überblick zur erfolgreichen Umsetzung für 2023

Auf dem 12. Deutschen Rechtsfachwirttag 2022 am 19. November 2022 stimmt Ilona Cosack die Teilnehmer:innen des RENOTAG 2022 auf die Herausforderungen des Jahres 2023 ein.

Wir nehmen Sie mit auf eine spannende Reise mit Hindernissen, die es zu meistern gilt:

Wie wird sich der Elektronische Rechtsverkehr weiterentwickeln, welche Besonderheiten sind beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) und dem neuen Gesellschaftspostfach zu beachten, wie hat sich die Rechtsprechung positioniert und wie kann die Kanzlei den wichtigen Weg zur digitalen Transformation (weiter) beschreiten?

Bei Soldan insights hat Ilona Cosack schon einmal einen ersten Ausblick gegeben. Lesen Sie hier, wo die größten Verbesserungsmöglichkeiten in einer Kanzlei schlummern und warum der Blick nach innen allein nicht ausreicht. Kennen Sie Ihren inneren Schweinehund? Wie man ihn bezwingt, Veränderungen anstößt und erfolgreich umsetzt, werden Sie am Ende der Reise für Ihre Kanzlei mitnehmen.

Wir freuen uns auf persönliche Begegnungen und einen konstruktiven Dialog!

 

 

Am 4. November 2022 fand online und in Münster die dritte Auflage der Digital Justice Conference statt, durchgeführt von recode.law.

Auf deren Website ist zu lesen:

recode.law ist die führende junge Initiative, die die Digitalisierung der Rechtsbranche vorantreibt. Wir denken in die Zukunft und machen junge Menschen fit für die größte Chance unserer Generation.

Wir denken die Zukunft

recode.law ist studentische Initiative, Think-Tank und Netzwerk in Einem. Unser Anliegen ist es, digitales Denken und neue Arbeitsweisen in die juristische Welt zu bringen. Tech, Innovation, Design und die Rechtsanwendung gehören für uns selbstverständlich zusammen. Wir begeistern andere für Legal Tech, stoßen Debatten an und vermitteln Wissen und Kompetenzen. Bei unseren Events triffst du Gründer:innen, Techies, Anwält:innen und Richter:innen sowie andere engagierte junge Menschen.

Neben anderen spannenden Themen, die junge Menschen im Rechtswesen interessieren, hatte ich die Gelegenheit, unter der hervorragenden Moderation von Niklas Raabe gemeinsam mit der Richterin am Landgericht Köln, Mia Alikhah, dem Richter am Landgericht Köln, Dr. Christian Schlicht und Prof. Dr. Henning Müller, Direktor des Sozialgerichts Darmstadt und Betreiber des Blogs ervjustiz.de über den digitalen Arbeitsplatz der Justiz zu diskutieren, die Sichtweise der Anwaltschaft darzustellen und Tipps für ein Miteinander zwischen Justiz und Anwaltschaft zu geben.

Mia Alikhah und Dr. Christian Schlicht engagieren sich im Forum digitale richterschaft und zeigten live eine Demonstration des in sechs Bundesländern verwendeten Softwareprogramms e2A. Spannend, einen Blick über den Tellerrand zu werfen. Die Richterschaft nutzt eben kein beA, sondern unterschiedliche Fachsoftware. Beim vorgestellten Highlight, der „Blitzbirne“ schieden sich die Geister: Während manche der Teilnehmenden voll des Lobes für dieses elektronische Tool waren, meinte Prof. Müller, dass ein Großteil der Richter:innen aussteigen würden, wenn sie die Blitzbirne verwenden sollen. Er plädierte dafür, dass die Software klug gemacht sein müsse und es die passende Software sei sollte. Die Justiz sei vielfältig und müsse dezentraler werden. Corona sei der Gamechanger gewesen und die flächendeckende Einführung der E-Akte sollte in Monaten, nicht erst bis 1.1.2026 erfolgen.

Die Diskussion wurde aufgezeichnet und wird demnächst auf dem YouTubeChannel von recode.law veröffentlicht.

 

 

ilona-cosack-am-rednerp

Die Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement im Deutschen Anwaltverein hat in diesem Jahr die Autorin, beA-Bloggerin und Anwaltsberaterin Ilona Cosack mit dem Benno-Heussen-Preis ausgezeichnet. Die Preisverleihung fand am 23. Juni 2022 in Hamburg im Rahmen des Deutschen Anwaltstages 2022 statt.

Urkunde Prof. Dr. Benno Heussen Preis

Preisträgerin Ilona Cosack ist langjährig in der Beratung von Anwaltskanzleien und Notariaten tätig. Sie ist Autorin des Praxishandbuches Anwaltsmarketing, dessen Geleitwort von Professor Heussen verfasst wurde.

Die Jury sagt: „Ilona Cosack hat sich über Jahrzehnte als treue und beratende Begleiterin und Partnerin der Anwaltschaft verdient gemacht. Sie hat dazubeigetragen, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sich mit dem„Unternehmen Anwaltskanzlei“ auseinander gesetzt haben und ist in der Lage, diese dort abzuholen, wo sie stehen, selbst wenn das vielleicht noch im 20. Jahrhundert sein sollte.

Ilona Cosack ist die Grande Dame des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA). Die positive Entwicklung wäre ohne die aufmerksame Begleitung und auch kritische Stimme von Ilona Cosack zur Einführung und Nutzung kaum vorstellbar gewesen. Wer ihr in den sozialen Medien folgt, weiß, was aktuell mit und zum beA passiert. Mit ihrem bea-abc.de hat Ilona Cosack ein digitales Kompendium geschaffen, bei dem jede Nutzerin und jeder Nutzer einen Pfad durch das beA finden sollte.

 In ihrem aktuellen Buch „Digitalisierung erfolgreich umsetzen – Ein Leitfaden für jede Anwaltskanzlei“ gibt sie grundlegende Hinweise zu Einstieg und Digitalisierung und zeigt darin auch ihre Fähigkeit zum Netzwerken, denn sie verfügt über ein schier unermessliches Netzwerk. Ilona Cosack ist eine würdige Preisträgerin und hat sich für die Anwaltschaft in den vergangenen Jahrzehnten hervorragend eingesetzt.

Foto: Andreas Burkhardt, Berlin

Mit dem Benno-Heussen-Preis ehrt die Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement im Deutschen Anwaltverein Personen, die vor allem durch Rat und Tat, praktische Tätigkeit und/oder Vorträge sowie Veröffentlichungen Wesentliches zur Darstellung und Lösung von Problemen auf dem Gebiet des Managements von Anwaltskanzleien geleistet haben. Der Preis wurde zuletzt 2018 an Professor Dr. Matthias Kilian verliehen und nun zum fünften Mal vergeben.

Über den Prof. Dr. Benno Heussen Preis
In Anerkennung seiner Verdienste wurde der Preis nach Rechtsanwalt Prof. Dr. Benno Heussen benannt, der die Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement im Deutschen Anwaltverein gründete. Er war auch der erste Preisträger, als die Auszeichnung 2010 vom langjährigen Vorsitzenden, Rechtsanwalt Christoph Vaagt, ins Leben gerufen wurde.

Lesen Sie hier, was andere über die Preisverleihung berichten: Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement, beck-aktuell, HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Soldan #insights, Wikipedia

Die Preisträgerin bedankte sich bei der Jury und dem aktuellen Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement. Sie wies daraufhin, dass der Deutsche Anwaltverlag gemeinsam mit ihr das Werk „Digitalisierung umsetzen – Ein Leitfaden für jede Anwaltskanzlei“ als E-Book kostenlos – gerne gegen eine Spende für die SOS-Kinderdörfer, die damit Familien und Kinder in der Ukraine unterstützen – zur Verfügung stellt. So hat jede Kanzlei die Möglichkeit, die Weichen für die eigene Digitalisierung zu stellen und gleichzeitig (gegen Spendenquittung) Familien und Kinder in der Ukraine zu unterstützen.

Hier geht es zur Spendenseite: https://www.meine-spendenaktion.de/aktion/anwaltverlag-ukraine

 

Der Benno-Heussen-Preis wird am 23. Juni 2022 an Ilona Cosack im Rahmen des Deutschen Anwaltstags in Hamburg verliehen

Die Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement im Deutschen Anwaltverein ehrt mit dem Benno-Heussen-Preis Personen, die vor allem durch Rat und Tat, praktische Tätigkeit und/oder Vorträge sowie Veröffentlichungen Wesentliches zur Darstellung und Lösung von Problemen auf dem Gebiet des Managements von Anwaltskanzleien geleistet haben. Der Preis wird 2022 zum fünften Mal vergeben.

Über den Prof. Dr. Benno Heussen Preis
In Anerkennung seiner Verdienste wurde der Preis nach dem Rechtsanwalt Prof. Dr. Benno Heussen benannt, dem Namenspartner der Kanzlei HEUSSEN Rechtsanwälte mbH. Heussen, geboren 18. Mai 1944, war neben seiner Tätigkeit als Vorstandsmitglied auch Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie von 1999 bis 2001. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement war er von 2000 bis 2001. Die Gründung der Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement hat er entscheidend mit angetrieben.

Die Teilnahme an der Preisverleihung ist ohne Eintrittskarte zum Anwaltstag möglich.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Erfahrungsaustausch zum Elektronischen Rechtsverkehr auf dem Deutschen Anwaltstag in Hamburg:

Teilen Sie uns Ihre persönlichen Erfahrungen mit

 

Das Anwaltspostfach beA hat zum 1. Januar 2022 die Anwaltskanzleien gefordert. Es darf nur noch elektronisch eingereicht werden. Diese Pflicht bezieht sich nur auf die (derzeitige) Einbahnstraße Anwalt zum Gericht. Viele Gerichte sind noch weit von der digitalen Akte entfernt. Deswegen gibt es aktuell noch viele Baustellen im Elektronischen Rechtsverkehr.

Die Rechtsprechung zeigt, dass die Gerichte kein Pardon kennen. Erst vor kurzem hat der BGH deutlich gemacht, dass  ein Rechtsanwalt bei der Signierung eines ein Rechtsmittel oder eine Rechtsmittelbegründung enthaltenden fristwahrenden elektronischen Dokuments die Pflicht, das zu signierende Dokument zuvor selbst auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, nicht auf das Büropersonal übertragen darf.

Wir diskutieren auf dem DAT am 23. Juni 2022 in Hamburg über den ISTZUSTAND. Teilen Sie uns jetzt Ihre persönlichen Erfahrungen aus der Praxis mit!

Finden Sie die Informationen hier.

Gastbeitrag im juris Magazin:

Aktive Nutzungspflicht des beA zum 1. Januar 2022:

5 Tipps, wie Sie das beA optimal nutzen

 

In 80 Tagen kann man um die Welt reisen. Oder sich auf die beginnende aktive Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) vorbereiten.

War die aktive beA-Nutzung in vielen Bereichen noch freiwillig, muss ab 2022 für die Korrespondenz mit den Gerichten (Ausnahme: BVerfG) das beA genutzt werden, Fax und Nachtbriefkasten sind passé. Dieser Beitrag hilft Ihnen, sich auf die neuen Herausforderungen einzustellen. Lesen Sie den Beitrag hier.