Schlagwortarchiv für: Justiz

Am 4. November 2022 fand online und in Münster die dritte Auflage der Digital Justice Conference statt, durchgeführt von recode.law.

Auf deren Website ist zu lesen:

recode.law ist die führende junge Initiative, die die Digitalisierung der Rechtsbranche vorantreibt. Wir denken in die Zukunft und machen junge Menschen fit für die größte Chance unserer Generation.

Wir denken die Zukunft

recode.law ist studentische Initiative, Think-Tank und Netzwerk in Einem. Unser Anliegen ist es, digitales Denken und neue Arbeitsweisen in die juristische Welt zu bringen. Tech, Innovation, Design und die Rechtsanwendung gehören für uns selbstverständlich zusammen. Wir begeistern andere für Legal Tech, stoßen Debatten an und vermitteln Wissen und Kompetenzen. Bei unseren Events triffst du Gründer:innen, Techies, Anwält:innen und Richter:innen sowie andere engagierte junge Menschen.

Neben anderen spannenden Themen, die junge Menschen im Rechtswesen interessieren, hatte ich die Gelegenheit, unter der hervorragenden Moderation von Niklas Raabe gemeinsam mit der Richterin am Landgericht Köln, Mia Alikhah, dem Richter am Landgericht Köln, Dr. Christian Schlicht und Prof. Dr. Henning Müller, Direktor des Sozialgerichts Darmstadt und Betreiber des Blogs ervjustiz.de über den digitalen Arbeitsplatz der Justiz zu diskutieren, die Sichtweise der Anwaltschaft darzustellen und Tipps für ein Miteinander zwischen Justiz und Anwaltschaft zu geben.

Mia Alikhah und Dr. Christian Schlicht engagieren sich im Forum digitale richterschaft und zeigten live eine Demonstration des in sechs Bundesländern verwendeten Softwareprogramms e2A. Spannend, einen Blick über den Tellerrand zu werfen. Die Richterschaft nutzt eben kein beA, sondern unterschiedliche Fachsoftware. Beim vorgestellten Highlight, der „Blitzbirne“ schieden sich die Geister: Während manche der Teilnehmenden voll des Lobes für dieses elektronische Tool waren, meinte Prof. Müller, dass ein Großteil der Richter:innen aussteigen würden, wenn sie die Blitzbirne verwenden sollen. Er plädierte dafür, dass die Software klug gemacht sein müsse und es die passende Software sei sollte. Die Justiz sei vielfältig und müsse dezentraler werden. Corona sei der Gamechanger gewesen und die flächendeckende Einführung der E-Akte sollte in Monaten, nicht erst bis 1.1.2026 erfolgen.

Die Diskussion wurde aufgezeichnet und wird demnächst auf dem YouTubeChannel von recode.law veröffentlicht.

 

 

Erfahrungsaustausch zum Elektronischen Rechtsverkehr auf dem Deutschen Anwaltstag in Hamburg:

Teilen Sie uns Ihre persönlichen Erfahrungen mit

 

Das Anwaltspostfach beA hat zum 1. Januar 2022 die Anwaltskanzleien gefordert. Es darf nur noch elektronisch eingereicht werden. Diese Pflicht bezieht sich nur auf die (derzeitige) Einbahnstraße Anwalt zum Gericht. Viele Gerichte sind noch weit von der digitalen Akte entfernt. Deswegen gibt es aktuell noch viele Baustellen im Elektronischen Rechtsverkehr.

Die Rechtsprechung zeigt, dass die Gerichte kein Pardon kennen. Erst vor kurzem hat der BGH deutlich gemacht, dass  ein Rechtsanwalt bei der Signierung eines ein Rechtsmittel oder eine Rechtsmittelbegründung enthaltenden fristwahrenden elektronischen Dokuments die Pflicht, das zu signierende Dokument zuvor selbst auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, nicht auf das Büropersonal übertragen darf.

Wir diskutieren auf dem DAT am 23. Juni 2022 in Hamburg über den ISTZUSTAND. Teilen Sie uns jetzt Ihre persönlichen Erfahrungen aus der Praxis mit!

Finden Sie die Informationen hier.

Gastbeitrag im juris Magazin:

Aktive Nutzungspflicht des beA zum 1. Januar 2022:

5 Tipps, wie Sie das beA optimal nutzen

 

In 80 Tagen kann man um die Welt reisen. Oder sich auf die beginnende aktive Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) vorbereiten.

War die aktive beA-Nutzung in vielen Bereichen noch freiwillig, muss ab 2022 für die Korrespondenz mit den Gerichten (Ausnahme: BVerfG) das beA genutzt werden, Fax und Nachtbriefkasten sind passé. Dieser Beitrag hilft Ihnen, sich auf die neuen Herausforderungen einzustellen. Lesen Sie den Beitrag hier.

IRDG_2021_03_19

Bericht zum Workshop: Digitalisierung und Zivilverfahren

in der ERV-Broschüre des Deutschen Anwaltverlages.

Der Herausgeber, Dr. Wolfram Viefhues, schreibt in der Einleitung:

„In Ihrem dritten Beitrag gibt Ilona Cosack unseren Leserinnen und Lesern sehr interessante Informationen aus dem Workshop Digitalisierung und Zivilverfahren des Instituts für das Recht der digitalen Gesellschaft (IRDG) der Universität Passau vom 19.3.2021.“

D. Digitalisierung und Zivilverfahren
Verfasserin: Ilona Cosack

Der Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie an der Universität Passau veranstaltete am 19.3.2021 unter der Leitung von Prof. Thomas Riehm einen Online-Workshop, um eine breit angelegte Diskussion über die wesentlichen Inhalte und Vorschläge des Diskussionspapiers zur  Modernisierung des Zivilprozesses zu führen.
In Ergänzung zum Zivilgerichtstag vom 2.2.2021, über den in der E-Broschüre 01/2021, Rn 77 ff, Dr. 52 Viefhues berichtete, befasste sich der Workshop am 19.3. neben der Perspektive der Anwaltschaft mit der Perspektive der Schiedsgerichtsbarkeit und der Verbraucherstreitbeilegungseinrichtungen.

Nachstehend die Überschriften. Lesen Sie den kompletten Bericht und laden Sie hier die gesamte ERV-Broschüre bei Juris.

 

I. Erleichterter Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Streitbeilegung

II. Optimierung des elektronischen Rechtsverkehrs: Kanzlei-beA, eEB, elektronischer Nachrichtenraum (eNR)

1. Kanzlei-beA

2. Reform des eEB

3. Elektronischer Nachrichtenraum (eNR)

4. Lernen von der Schiedsgerichtsbarkeit

III. Einführung eines beschleunigten Online-Verfahrens

1. Eingabemasken und zentrale Online-Gerichte für massenhaft auftretende Streitigkeiten

2. Eingabemasken und zentrale Entscheidungsablufe bei der söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr)

IV. Strukturierung des Parteivortrags und des Verfahrens

1. Gemeinsames elektronisches Dokument (Basisdokument)

2. Strukturierung des Parteivortrags mit und ohne digitale Werkzeuge in Schiedsverfahren

V. Videoverhandlung und Protokollierung

1. Virtuelle Verhandlungen per Videokonferenz und Wortprotokolle

2. Videoverhandlungen und Wortprotokolle in Schiedsverfahren

VI. (Teil)automatisierte Streitentscheidung und effizientere Verfahren durch Technik?

1. Automatisierte Sachprüfungen in Kostenfestsetzungsverfahren und Anmeldungen zu Musterfeststellungsklagen

2. Automatisierte Entscheidungsprognosen in der Verbraucherrechtsdurchsetzung

Fazit:
Der Blick über den Tellerrand der Justiz hinaus bescherte erstaunliche Einblicke. Auch wenn die Verfahren höchst unterschiedlich sind, sollte geprüft werden, welche Erfahrungen für den Einsatz in der Justiz nützlich sind. Der „Tanker“ Justiz sollte ein paar Schnellbote einsetzen, um beweglicher zu werden und die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Dass die Arbeitsgruppe auch die Anwaltschaft in den Dialog einbezieht, ist sehr zu begrüßen.

Lesen Sie den kompletten Bericht und laden Sie hier die gesamte ERV-Broschüre bei Juris.

Das Programm finden Sie hier.

Veranstalter:

IRDG Institut für das Recht der digitalen Gesellschaft –

Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie an der Universität Passau

IRDG_2021_03_19

Workshop: Digitalisierung und Zivilverfahren

Online via ZOOM am Freitag, 19. März 2021, 10-17 Uhr

Um den Jahreswechsel 2020/21 hat die „Arbeitsgruppe Modernisierung des Zivilprozesses“, eingesetzt von den Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofes ein Diskussionspapier zur Modernisierung des Zivilprozesses vorgestellt. Dieses Diskussionspapier wurde auf dem bundesweiten Zivilgerichtstag am 2. Februar 2021 und auch schon zuvor in verschiedenen Foren intensiv diskutiert. Teile davon haben schon aktuelle Gesetzgebungsprojekte des BMJV inspiriert. Es ist bereits jetzt abzusehen, dass dieses Papier die Grundlage für wesentliche Reformschritte des Zivilprozessrechts bilden wird.
Umso wichtiger ist eine breit angelegte Diskussion über die wesentlichen Inhalte und Vorschläge des Diskussionspapiers, das bislang ausschließlich aus dem Blickwinkel der staatlichen Zivilgerichtsbarkeit heraus entwickelt wurde. Neben der Perspektive der Anwaltschaft, die durch einige Vorschläge intensiv betroffen wird (etwa zum strukturierten Parteivortrag und zur Kommunikation mit dem Gericht), fehlt bisher noch die Perspektive anderer Einrichtungen, die ebenso wie die staatliche Zivilgerichtsbarkeit mit der Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten befasst sind und daher in vielen Fällen vor den gleichen Herausforderungen stehen: Die Schiedsgerichtsbarkeit und die Verbraucherstreitbeilegungseinrichtungen.
Der Austausch dieser Einrichtungen mit der Arbeitsgruppe der Zivilgerichtsbarkeit verspricht besonders fruchtbar zu sein: Einerseits dienen alle genannten Institutionen dem gleichen Ziel, nämlich der konsensualen oder autoritativen Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten im Rechtsstaat. Andererseits genießen die nicht-staatlichen Streitbeilegungseinrichtungen den Vorteil, aufgrund ihrer Diversität und der privatautonomen Ausgestaltung ihrer Verfahrensordnungen wesentlich flexibler agieren zu können als die an die ZPO gebundene Zivilgerichtsbarkeit. Diese dienen so schon seit vielen Jahren gewissermaßen als Experimentierfeld für den Umgang mit der Digitalisierung zivilrechtlicher Streitbeilegung. Das betrifft nicht nur den Einsatz technischer Lösungen zur Administration der Verfahren, sondern auch und insbesondere die Entwicklung von Verfahrensordnungen, die auf eine digitale Verfahrensführung und effiziente Streitbeilegung unter gleichzeitiger Wahrung rechtsstaatlicher Maßstäbe ausgerichtet sind.
Ziel dieses Workshops ist es, den Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertreter der genannten Einrichtungen und mit der interessierten Fachöffentlichkeit zu ermöglichen, um wechselseitig von den bereits gemachten Erfahrungen und bereits entwickelten Ideen zu profitieren. Grundlage für den Workshop bildet das Diskussionspapier der Justiz-Arbeitsgruppe, dessen Vorschläge aus der Perspektive der staatlichen Ziviljustiz, der Schiedsgerichtsbarkeit und der Verbraucherstreitbeilegungseinrichtungen beleuchtet und mit jeweils eigenen Erfahrungen bereichert werden sollen.

Das Programm finden Sie hier.

Veranstalter:

IRDG Institut für das Recht der digitalen Gesellschaft –

Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie an der Universität Passau

Wann: Freitag, 19. März 2021 | 10:00 – 17:00 Uhr

Wo: Online

Hier geht es zur Anmeldung

Philipp Heinisch ist Jurist. Im Nachwort erzählt er, dass er viel lieber, wie sein Vater, Maler geworden wäre. Er ordnete sich jedoch der Vernunft unter und wurde zunächst Anwalt. Zwanzig Jahre lang war er als Strafverteidiger tätig , bis im klar wurde, dass der Verfassungsschutz ihn ausspioniert. Das hat sein Leben verändert und er stellte sich das erste Mal die Frage: „Sehe ich R/recht?“.

Den Rechtsstaat und die gesellschaftlichen Tendenzen, die ihm schaden, hält Heinisch in seinen Karikaturen und Bildern fest. Auch der 70. Deutsche Anwaltstag in Leipzig widmet sich dem Rechtsstaat unter der Überschrift „Rechtsstaat leben“. Philipp Heinisch zeichnet dort live (Schweitzer Fachinformationen, Ebene 0, Stand 0.4).

Mit seinem neuesten Buch „SEHE ICH RECHT?“ zeichnet Heinisch in schwarz-weiß und in Farbe in 22 Kapiteln und hebt in § 1 „Wie alles anfing“ die Wichtigkeit von § 1 BGB hervor: Was, wenn es nicht im Gesetz stünde, – wäre dann der kleine Mensch rechtlos?

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